Aktuelles

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Aktuelles zur Einspeisevergütung


Es gibt 2 Möglichkeiten, eine Photovoltaikanlage zu betreiben: per  Volleinspeisung (der komplette produzierte Strom wird ins öffentliche Netz eingespeist) oder Überschusseinspeisung (nur der Strom, der aktuell nicht verbraucht werden kann, wird eingespeist.


Die Einspeisevergütung ist Ihnen durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) für 20 Jahre + das Inbetriebnahmejahr garantiert.


Allerdings wird die Vergütung schrittweise gesenkt. Die aktuellen Vergütungssätze gelten seit dem 01.02.2025 und werden im 6-Monatsrhythmus angepasst:

Anlagengröße

Einspeisevergütung bei Volleinspeisung

Einspeisevergütung bei Überschuss-einspeisung

bis 10 kWp

12,60 ct/kWh

7,94 ct/kWh

10 - 40 kWp

10,56 ct/kWh

6,88 ct/kWh

40 - 100 kWp

10,56 ct/kWh

5,62 ct/kWh

Abschaltung Fax

Auf Grund der Digitalisierung werden wir das Senden und Empfangen von
Faxen zum 31.12.2024 einstellen! Wir bitten um Ihr Verständnis.

 

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