Aktuelles zur Einspeisevergütung
Es gibt 2 Möglichkeiten, eine Photovoltaikanlage zu betreiben: per Volleinspeisung (der komplette produzierte Strom wird ins öffentliche Netz eingespeist) oder Überschusseinspeisung (nur der Strom, der aktuell nicht verbraucht werden kann, wird eingespeist.
Die Einspeisevergütung ist Ihnen durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) für 20 Jahre + das Inbetriebnahmejahr garantiert.
Allerdings wird die Vergütung schrittweise gesenkt. Die aktuellen Vergütungssätze gelten seit dem 01.02.2025 und werden im 6-Monatsrhythmus angepasst:
Anlagengröße | Einspeisevergütung bei Volleinspeisung | Einspeisevergütung bei Überschuss-einspeisung |
bis 10 kWp | 12,60 ct/kWh | 7,94 ct/kWh |
10 - 40 kWp | 10,56 ct/kWh | 6,88 ct/kWh |
40 - 100 kWp | 10,56 ct/kWh | 5,62 ct/kWh |