Aktuelles

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Aktuelles zur Einspeisevergütung


Es gibt 2 Möglichkeiten, eine Photovoltaikanlage zu betreiben: per  Volleinspeisung (der komplette produzierte Strom wird ins öffentliche Netz eingespeist) oder Überschusseinspeisung (nur der Strom, der aktuell nicht verbraucht werden kann, wird eingespeist.


Die Einspeisevergütung ist Ihnen durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) für 20 Jahre + das Inbetriebnahmejahr garantiert.


Allerdings wird die Vergütung schrittweise gesenkt. Die aktuellen Vergütungssätze gelten seit dem 01.02.2025 und werden im 6-Monatsrhythmus angepasst:

Anlagengröße

Einspeisevergütung bei Volleinspeisung

Einspeisevergütung bei Überschuss-einspeisung

bis 10 kWp

12,60 ct/kWh

7,94 ct/kWh

10 - 40 kWp

10,56 ct/kWh

6,88 ct/kWh

40 - 100 kWp

10,56 ct/kWh

5,62 ct/kWh

Neue Firmenanschrift und Telefonnummer

Auf Grund des Firmenumzugs hat sich unsere Firmenanschrift und Telefonnummer geändert


Sie finden uns ab dem 01. Oktober 2025 in


Oeckinghausen 88

58553 Halver


Zu erreichen sind wir zu den Geschäftszeiten unter


02353 / 66 500 30

 

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